Die Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins B&S Lohnsteuerberatung e.V. aus Bremen
Mit Rat und Tat an Ihrer Seite: Ihre Steuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein!
Unsere Beitragsordnung
B&S Lohnsteuerberatung e.V. - Lohnsteuerhilfeverein aus Bremen mit seinen Leistungen

Unsere Hilfeleistung erbringen wir nur im Rahmen einer Mitgliedschaft. Weil wir als Lohnsteuerhilfeverein keine Gewinne erwirtschaften sondern auf Kostendeckung ausgerichtet sind, liegen die Mitgliedsbeiträge vergleichsweise niedrig.
Unsere Beiträge sind sozial gestaffelt.

I Aufnahmegebühr:
1) Im Jahr des Vereinsbeitritts wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 29,00 € inkl.19% MwSt. fällig um Mitglied zu werden.
2) Unter mündlich oder schriftlich beantragten Umständen kann der Vorstand auf die einmalige Aufnahmegebühr verzichten.

II Mitgliederbeiträge:
1)  Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden die Einnahmen zusammengerechnet. Dabei wird vorausgesetzt, dass beide Ehegatten Mitglieder werden. Es wird in diesem Fall nur ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben.
2) Der Mitgliedsbeitrag staffelt sich bei allen Mitgliedern aus der Höhe der steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen.
Dies sind u.a.:

  • Steuerpflichtige Einnahmen
    (wie z.B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.)
  •  Steuerfreie Einnahmen (wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Spesen,
    Fahrt und –Reisekostenersatz, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung usw.)

III Beitragserhebung:
Die einmalige Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß §7 der Satzung per Abbuchungsgenehmigung eingezogen.

IV Rechte und Pflichten:
Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des jeweiligen Jahresbeitrages im Sinne von § 7 der Satzung in Anspruch genommen werden. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, diejenigen Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind.

Eine Beitragsübersicht finden Sie hier:

Beitragsklasse Bruttoeinnahmen Jahresbeitrag inkl. MwSt.
1 - 8.000 € 65,00 €
2 8.001 € - 15.000 € 90,00 €
3 15.001 € - 23.000 € 119,00 €
4 23.001 € - 30.000 € 139,00 €
5 30.001 € - 36.000 € 159,00 €
6 36.001 € - 45.000 € 179,00 €
7 45.001 € - 60.000 € 219,00 €
8 60.001 € - 80.000 € 299,00 €
9 80.001 € -125.000 € 379,00 €
10 ab 125.001 € 449,00 €


Der Vorstand

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Rufen Sie uns an:
0421 / 16159607

Für Sie zum Download:

B&S Steuerberatung e.V. Lohnsteuerhilfeverein BeitragsordnungBeitragsordnung
(PDF: 67 KB)

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Ihr Kontakt zu uns

   Rembertistraße 28
   28203 Bremen
   info@steuerberatung-bs.de
    Tel.: 0421 - 16159607

Unsere Bürozeiten

  • Montag, Dienstag, Donnerstag:
    09:00 -14:00 und 15:00 - 16:45 Uhr
  • Mittwoch:
    09:00 - 14:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
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  • Andere Bürozeiten sind nach Absprache selbstverständlich möglich